Datum:
Veröffentlicht: 15.9.20
Von:
Stefanie Lößlein
Informationen über die notwendige Masernimpfung.
Alle neuen Kinder die ab September 2020 unser Haus für Kinder besuchen, müssen ab dem 1. Tag im Impfpass die komplette Masernimpfung vorweisen.
Ein Kopie des Impfpasses bleibt in der Einrichtung.
Die Masernimpfung besteht aus 2 Impfungen !!!
Es ist auch möglich die Immunität über einen Bluttest vom Arzt bestätigen zu lassen.
Alle Kinder die bereits unsere Einrichtung besuchen, müssen bis zum 31.07.2021 beide Masernimpfungen nachweisen können.
Besteht bis dahin keine Immunität, darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. (Bis zur 2. Masernimpfung).